Es kommt der Kollektivvertrag der Diözese Linz zur Anwendung. Ein höheres Gehalt steht beim Nachweis von anrechenbaren Vordienstzeiten und durch die Leitungszulage zu. Bei Neuanstellungen wird das Dienstverhältnis standardmäßig zunächst auf 12 Monate befristet.
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Irmgard STERNBAUER
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