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Pfarrcaritas-Kindergarten Krabbelstube und Hort Pichl bei Wels
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Kindergartenpflicht

Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die bis zum 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum Schuleintritt.

Die allgemeine Kindergartenpflicht ist an fünf Tagen pro Woche mit mindestens 20 Wochenstunden regelmäßig zu erfüllen. Die Kindergartenpflicht gilt während des gesamten Arbeitsjahres mit Ausnahme der gemäß Ö Schulzeitgesetz 1976 geregelten schulfreien Tage. 

 

Jedem kindergartenpflichtigem Kind stehen 5 Wochen im Jahr zusätzlich zu den schulfreien Zeiten als „Urlaub“ zur Verfügung. Die gerechtfertigte Verhinderung des regelmäßigen Besuchs ist durch die Eltern nachzuweisen. 

 

 

 

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Pfarrcaritas-Kindergarten Krabbelstube und Hort Pichl bei Wels


Mitterweg 1
4632 Pichl bei Wels
Telefon: 07247/8009
KG418223@pfarrcaritas-kita.at

So erreichen Sie uns per E-Mail:

KS418108@pfarrcaritas-kita.at - Krabbelstube

KG418223@pfarrcaritas-kita.at - Kindergarten

HO418611@pfarrcaritas-kita.at - Hort

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