Aufgabe der Elementaren Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung
Gesetzliche Grundlagen – Auszug aus dem Kindergartengesetz:
Das Oberösterreichische Kinderbetreuungsgesetz 2007 für Kinderbetreuungseinrichtungen zur vor- und außerschulischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren beschreibt die Aufgaben von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten im Wesentlichen als die Förderung jedes Kindes entsprechend seines Entwicklungsstandes sowie die Stärkung des Kindes und die Entwicklung seiner Sozial- und Sachkompetenzen. Dies soll nach anerkannten Grundsätzen der Bildung, Erziehung, Betreuung und Förderung sowie unter Bedachtnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse geschehen.
Die im Gesetz formulierten Aufgaben werden wahrgenommen durch:
die Entwicklung ethischer und religiöser Werte, Sprachförderung, Entfaltung kognitiver, schöpferischer und motorischer Fähigkeiten
die Beachtung körperlicher Pflege und Gesundheit sowie die Verhütung von Fehlentwicklungen.
die Zusammenarbeit mit der Schule und deren Lehrkräften – besonders mit jenen Schulen, die von den Kindern nach ihrer Kindergartenzeit besucht werden.